Flexible Arbeitszeit bezieht sich auf eine Arbeitszeitgestaltung, bei der der Arbeitnehmer seinen Arbeitsbeginn, -ende, sowie die Pausen und Arbeitsstunden variieren kann. Es gibt viele verschiedene Arten von flexiblen Arbeitszeitmodellen, aber die Idee ist, dass die Arbeitnehmer mehr Kontrolle über ihre Arbeitszeit haben.


Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), Pausenregelungen (§ 4 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG). Eine flexible Arbeitszeitgestaltung darf diese Regelungen nicht unterlaufen. Das bedeutet, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeiten auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen eingehalten werden müssen.


Arbeitsvertrag

Wenn ein flexibles Arbeitszeitmodell vereinbart wird, muss dies im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Hier sollten auch die Rahmenbedingungen für das flexible Arbeitszeitmodell (z.B. Kernarbeitszeit bei Gleitzeit) sowie die Regelungen für die Überstundenvergütung und die Erfassung der Arbeitszeit geregelt werden.


Arten von flexiblen Arbeitszeitmodellen

Es gibt verschiedene Arten von flexiblen Arbeitszeitmodellen, darunter z.B.:

  1. Gleitzeit: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeiten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmen wählen, z.B. von 7 bis 19 Uhr.

  2. Vertrauensarbeitszeit: Arbeitnehmer haben keine festen Arbeitszeiten, sondern arbeiten nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag oder Woche.

  3. Teilzeitarbeit: Arbeitnehmer arbeiten weniger Stunden pro Woche als Vollzeitbeschäftigte. Gegebenenfalls haben diese Arbeitnehmer mehr Freiheit, um ihre Arbeitszeiten an ihre Bedürfnisse anzupassen.

  4. Job Sharing: Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle, indem sie ihre Arbeitszeit untereinander aufteilen.

  5. Homeoffice: Arbeitnehmer arbeiten von zu Hause aus und können ihre Arbeitszeit gegebenenfalls selbstständiger planen.