In diesem Artikel erklären wir, welche Voraussetzung für die Nutzung des DATEV Lohnimportdatenservice erfüllt sein müssen und wie eine Verbindung zwischen dem DATEV Lohnimportdatenservice und Fastdocs hergestellt werden kann.


Voraussetzungen

  1. Installation des aktuellen DATEV-Programms inkl. Service-Release und Hotfix.
  2. Sie benötigen eine DATEV SmartCard mit den Rechten Bestellen/-Vertrags- und Personendaten verwalten und Beraternummern verwalten in der Rechteverwaltung online.
  3. Mandant muss für DATEV Meine Steuern über das myDATEV Portal freigeschaltet sein.
    Die Freischaltung erfolg über die myDATEV Mandantenregistrierung


Buchung des DATEV Lohnimportdatenservice

Der DATEV Lohnimportdatenservice wird über die MyDATEV Mandantengeristrierung gebucht.


Unter Produkte nach dem DATEV Lohnimportdatenservice suchen und das Produkt auswählen.

Nun muss der Bestellprozess durchführt werden.

Im Anschluss an die Bestellung des DATEV Lohnimportdatenservice, müssen die entsprechenden Berechtigungen an die Mitarbeiter in der Kanzlei vergeben werden.


WICHTIG: Nach Abschluss der Registrierung wird in der Zusammenfassung vorgeschlagen eine E-Mail an den Mandanten zu senden. Wir empfehlen dies nicht zu tun, da Fastdocs keine Software des Mandanten ist. Eine E-Mail könnte den Mandanten hier nur unnötig irritieren.


Berechtigungen an die Mitarbeiter in der Kanzlei vergeben

Die Berechtigungen werden in der Rechteverwaltung Online gesetzt.

Unter Personalwirtschaft muss der Haken für Lohnimportdatenservice gesetzt sein. Zudem müssen die enstprechende Beraternummer und die Mandantennummern als Datenfreigabe gesetzt sein.


Wichtig, es können nur Importe für die Mandanten im Rechenzentrum abgelegt werden, die hier unter den Rechten für den Lohnimportdatenservice aufgeführt sind. Für alle Mandanten bei denen es keine Berechtigung gibt, wird der Import weiterhin über die Standard Wege per E-Mail und als Download im Kanzlei-Dashboard zur Verfügung gestellt.

Alternativ können die Rechte auf über den Einrichtungsassistenten erfolgen.

DATEV Lohnimportdatenservice und Fastdocs verbinden

Um den DATEV Lohnimportdatenservice nun mit dem Fastdocs Account zu verbinden muss die Integration durch einen Fastdocs Mitarbeiter eingerichtet sein. Wenn die Einrichtung abgeschlossen ist, ist im Kanzlei-Dashboard unter Einstellungen => Integrationen die Karte DATEV Lohnimportdatenservice aktiv.

Mit einem Klick auf den Button Verbinden gelangt man auf den neuen Menüpunkt Lohndatenimportservice.

Mit einem Klick auf das Plus-Symbol startet der Verbindungs-Dialog. Hier muss der Unternehmensname des Mandanten, die Mandantennummer und die Beraternummer eingetragen werden. Mit einem klick auf den Button Verknüpfung starten wird die Berechtigung bei DATEV eingeholt.

Das gewünschte Anmeldeverfahren in DATEV wählen und Weiter klicken.

Anschließend die Berechtigung für die Anwendung erteilen.

Nun ist die Verbindung vorbereitet. Mit einem klick auf den Button Die Konten jetzt verbinden werden der Fastdocs Account und DATEV verknüpft.



Weiterführende Links

Fastdocs


DATEV Hilfe-Center